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   VG München, 16.09.2015 - M 18 K 15.664   

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VG München, 16.09.2015 - M 18 K 15.664 (https://dejure.org/2015,64877)
VG München, Entscheidung vom 16.09.2015 - M 18 K 15.664 (https://dejure.org/2015,64877)
VG München, Entscheidung vom 16. September 2015 - M 18 K 15.664 (https://dejure.org/2015,64877)
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  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Auszug aus VG München, 16.09.2015 - M 18 K 15.664
    Ein Anspruch eines Trägers der freien Jugendhilfe auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen von ihm gestellten Förderungsantrag setzt nach den vorgenannten Vorschriften zunächst voraus, dass die Förderungsvoraussetzungen nach § 74 Abs. 1 Halbsatz 2 Satz 1 SGB VIII gegeben sind (vgl. BVerwG vom 17.7.2009 Az.: 5 C 25/08 - juris, Rn. 21).

    Die in § 74 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 4 SGB VIII genannte Voraussetzung ist nach dem Sinn und Zweck dieser Regelung sowie nach dem systematischen Zusammenhang mit § 74 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII, der bei der Förderung eine Bemessung der Eigenleistung voraussetzt, zugleich tatbestandliche Voraussetzung für einen Förderanspruch dem Grunde nach (BVerwG vom 17.7.2009 a. a. O., Rn. 22).

    Die gesetzliche Förderungsvoraussetzung einer angemessenen Eigenleistung in § 74 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 4 SGB VIII ist also eine eigenständige tatbestandliche Voraussetzung der Förderung und insoweit der Ermessensentscheidung, die nach § 74 Abs. 3 SGB VIII zu treffen ist, vorgelagert (BVerwG vom 17.7.2009 a. a. O., Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2013 - 9 S 889/11

    Förderung von Leistungen der Jugendsozialarbeit; hier: Leertagezuschuss für

    Auszug aus VG München, 16.09.2015 - M 18 K 15.664
    Sofern im SGB VIII "die Träger der öffentlichen Jugendhilfe" angesprochen werden, sollen deswegen nicht etwa abweichend von § 85 SGB VIII jeweils der örtliche und gleichzeitig auch der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nebeneinander für eine bestimmte Aufgabe sachlich zuständig sein (OVG RP vom 24.4.2013 Az.: 7 A 11237/12 - juris, Rn. 29; vgl. auch VGH BW vom 22.5.2013 Az.: 9 S 889/11 - juris, Rn. 29).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.2013 - 7 A 11237/12

    Personalkostenförderung für nicht im Bedarfsplan berücksichtigte

    Auszug aus VG München, 16.09.2015 - M 18 K 15.664
    Sofern im SGB VIII "die Träger der öffentlichen Jugendhilfe" angesprochen werden, sollen deswegen nicht etwa abweichend von § 85 SGB VIII jeweils der örtliche und gleichzeitig auch der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nebeneinander für eine bestimmte Aufgabe sachlich zuständig sein (OVG RP vom 24.4.2013 Az.: 7 A 11237/12 - juris, Rn. 29; vgl. auch VGH BW vom 22.5.2013 Az.: 9 S 889/11 - juris, Rn. 29).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 3 PKH 15.11

    Orientierung der Verwaltungspraxis an den jeweils aktuell geltenden

    Auszug aus VG München, 16.09.2015 - M 18 K 15.664
    Insoweit besteht ein Anspruch des Subventionsbewerbers aus Art. 3 Abs. 1 GG auf Gleichbehandlung im Rahmen der - durch die jeweilige Förderrichtlinie gelenkten - Vergabepraxis (BVerwG vom 17.8.2011 Az.: 3 PKH 15/11 - juris, Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - NC 9 S 58/90

    Studienplatzvergabe - vorläufige Zuweisung außerhalb der normativ festgesetzten

    Auszug aus VG München, 16.09.2015 - M 18 K 15.664
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verpflichtungsklage fehlt regelmäßig, wenn nicht vorher ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt wurde (vgl. VGH BW vom 9.7.1990 Az.: NC 9 S 58/90 - juris, Rn. 2).
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